Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie wurde offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht – ein bedeutender Schritt für die zukünftige Mobilität und Campingbranche in Europa.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2026 Zeit, die erforderlichen nationalen Vorschriften zu erlassen. Für die praktische Anwendung gilt anschließend ein Übergangszeitraum bis zum 26. November 2029, um einen nahtlosen Übergang vom bisherigen zum neuen Rechtsrahmen sicherzustellen.
Für die Campingbranche bringt die Richtlinie eine bedeutende Neuerung: Künftig dürfen Inhaberinnen und Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Diese Anpassung berücksichtigt die technische Weiterentwicklung moderner Reisemobile und stärkt die Attraktivität des Caravanings – insbesondere für neue und jüngere Zielgruppen. Gleichzeitig eröffnet sie Herstellern zusätzliche Möglichkeiten bei Gestaltung, Konstruktion und Ausstattung zukünftiger Fahrzeugmodelle.
Die treibende Kraft hinter dieser Entwicklung ist natürlich nicht nur Camping. Diskutiert – und beschlossen – wurde die Änderung aufgrund der steigenden Fahrzeuggewichte, insbesondere bei E-Autos. Aber auch der Sektor der Last-Mile-Delivery, also Paket- und Lieferdienste, werden von der neuen Regelung profitieren.
Mit der Veröffentlichung beginnt nun die entscheidende Umsetzungsphase. Der CIVD begleitet diesen Prozess in Deutschland eng und setzt sich dafür ein, dass die Einführung der neuen Regelungen verständlich, praxistauglich und möglichst zügig erfolgt. Ziel ist eine Lösung, die sowohl den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht als auch den Anforderungen der Branche gerecht wird.
Quelle: CIVD