> Führerscheinnovelle

Bald 4,25 Tonnen?

10.05.2023

Es geht voran in Sachen Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission – wenn auch nur schleppend, speziell für Camper: Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein nur für Kfz mit alternativen Antrieben vor.

Am 1. März 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für die 4. Führerscheinrichtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie bildet den Rechtsrahmen für die Anerkennung und Ausstellung von Führerscheinen innerhalb der EU. Sie hat entscheidenden Anteil an der Verkehrssicherheit und Erleichterung der Freizügigkeit der Bürger innerhalb der EU.

Besagter Entwurf enthält erst auf Seite 32 unter Artikel 9, Punkt 2 (h) grundlegende Änderungen für den B-Führerschein und die geltenden Gewichtsgrenzen. Konkret schlägt die EU-Kommission die Erweiterung für Fahrzeuge vor, die über alternative Antriebe verfügen. Das können beispielsweise batterieelektrische sein. Ein Anhänger darf dann nicht mehr gezogen werden. Der auf 4,25 Tonnen erweiterte B-Führerschein soll an zwei Jahre Vorbesitz des B-Führerscheins geknüpft sein.

Den Ansatz begrüßen Deutschland, Frankreich, Bulgarien und Finnland. Diese Länder unterstützen die Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen allerdings für alle Fahrzeugtypen hinweg, nicht nur für solche mit alternativem Antrieb. Die Niederlande unterstützen die Erweiterung auf 4,25 Tonnen sogar speziell für Reisemobile und elektrische Fahrzeuge. Die European Federation (ECF) koordiniert die Interessen in Brüssel.

Die E-Mobilität steckt im Bereich Reisemobil noch in den Kinderschuhen. Serienreif sind allenfalls Vans, Kastenwagen wie der Bürstner Lineo Electric noch im Prototypenstatus.
Foto: Redaktion

Aktuell gibt es, wenn überhaupt, nur sehr wenige Reisemobile, die über einen alternativen Antrieb verfügen, allenfalls auf Van-Basis. Bis die Chassishersteller solche Basisfahrzeuge im großen Stil liefern können, dürfte es noch einige Jahre dauern. Aus Sicht der Caravaningbranche muss zudem die Bestandsflotte dringend beachtet werden und die Erweiterung auf 4,25 Tonnen für alle Fahrzeuge möglich sein.

Die Kommission indes sieht in der Koppelung an alternativ angetriebene Fahrzeuge einen Umweltbeitrag. Außerdem wird befürchtet, dass durch die Erhöhung des B-Führerscheins um 750 Kilogramm auf 4,25 Tonnen das Unfallrisiko erhöht wird und negative Auswirkungen auf die Sicherheit folgen könnten.

Dem gegenüber steht eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Unfallverhalten von Reisemobilen, laut der „Unfälle mit Reisemobilen sowohl bei der Betrachtung der absoluten Anzahl der Unfälle als auch bei der Betrachtung des fahrleistungsbezogenen Unfallrisikos keinen dringenden Problembereich der Verkehrssicherheit darstellen“. Das internationale Unfallgeschehen zeigt ein ähnliches Bild wie in Deutschland.

Wie geht es nun weiter? Zunächst geht der Entwurf der EU-Kommission zur Ersten Lesung ins Europäische Parlament und in den Rat. Liegen die Standpunkte nicht weit auseinander, ist der von der Kommission avisierte Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch 2023 möglich. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen: Eine Umsetzung ab 2025 ist denkbar, auch eine stufenweise Inkraftsetzung möglich.

Infobox

„Noch überarbeiten“

„Wir begrüßen, dass die Richtlinie der EU-Kommission nun vorliegt. Durch die seit vielen Jahren von der ECF geforderte Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen würde die Benachteiligung derjenigen EU-Bürger aufgehoben, die nur einen B-Führerschein besitzen. Den erweiterten B-Führerschein an einen zweijährigen Vorbesitz und an das Verbot des Anhängerbetriebs zu knüpfen, erscheint aus unserer Sicht sachgerecht. Die Führerscheinerweiterung auf emissionsfreie und -reduzierte Fahrzeuge zu beschränken, ist im Rahmen der Führerscheinrichtlinie nicht zielführend und muss dringend überarbeitet werden. Anreize für emissionsarme Fahrzeuge sollten die Mitgliedsstaaten setzen.“

Jost Krüger, Koordinator der ECF in Brüssel

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