Ab dem 19. Juni 2025 sind Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlage verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen zu lassen. Die wichtigsten Infos zum Ablauf, Bußgeldern und mehr.
Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 60 Euro. Die gesetzliche Grundlage ist § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nicht unter die Prüfpflicht fallen hingegen mobile Gasgrills oder Geräte mit Gaskartuschen.
Ja, die neue Gasprüfungspflicht gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage.
Die Flüssiggasanlage ist spätestens alle zwei Jahre zu prüfen. Außerdem ist ein Check vor Erstinbetriebnahme und nach Änderungen am System Vorschrift.
Nein, die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und wird separat durchgeführt.
Ja, anerkannte Prüfer können die Überprüfung direkt auf dem Campingplatz vornehmen.
Die versäumte Gasprüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Dauer der Überschreitung gelten unterschiedliche Bußgelder:
Sie sorgt für die sichere Nutzung von Gasgeräten zum Kochen, Heizen und Kühlen und schützt Insassen und Umgebung vor den Risiken defekter Anlagen.
Anerkannte Sachkundige überprüfen die vollständige Gasanlage in drei Schritten:
Nein, die Prüfpflicht bezieht sich nur auf die fest eingebaute Flüssiggasanlage im Fahrzeug. Mobile Geräte wie Gasgrills oder Kartuschenkocher sind davon ausgenommen.
Prüfen dürfen zertifizierte Sachkundige, etwa Mitarbeitende von Prüforganisationen, Kfz-Werkstätten, Wohnmobilhändlern und SHK-Fachbetrieben – nach erfolgreich abgeschlossenem G 607-Lehrgang beim DVFG und regelmäßiger Fortbildung.
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Flüssiggas (LPG) besteht hauptsächlich aus Propan und Butan und wird bei relativ niedrigem Druck flüssig. Es ist nicht zu verwechseln mit LNG (verflüssigtes Erdgas). Flüssiggas verbrennt sauber und CO2-arm; künftig sind auch erneuerbare Varianten (z. B. biogenes Flüssiggas, rDME) verfügbar. Es findet vielfältige Verwendung – von der Heizung und Kühlung über den Einsatz als Autogas und in der Industrie bis hin zum Freizeitbereich.