> Gasprüfung am Camper

Neue Regelungen für Camper

20.01.2022

Die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen im Rahmen der Hauptuntersuchung wird gestrichen. Stattdessen kommt künftig eine eigenständige Prüfung auf Camper zu, dessen Fahrzeug über eine Flüssiggasanlage verfüfgt.

Zum 1. April 2022 streicht das Bundesverkehrsministerium die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der Richtlinie für die Hauptuntersuchung (HU). Schon seit Januar 2020 war die Bewertung der ausgesetzt, wodurch die Gasprüfung zur HU entfiel. Stattdessen soll künftig eine eigenständige Prüfung, unabhängig von der HU, für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage verpflichtend.

 

„Künftig können unabhängige Prüfinstitutionen die Gasanlage prüfen. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwändigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

In welchem regelmäßigen Abstand die Gasprüfung stattfinden muss, ist bislang jedoch noch unklar. Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, rät Lau, die Flüssiggasanlagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette seien Camper im Schadensfall abgesichert. Tipp: Auf der Internetseite www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden sich Sachkundige in deiner Nähe.

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