> Tankflaschen im Campervan an Autogastankstellen befüllen: Das gilt ab sofort

Tankflaschen für Camper: Befüllung an Autogastankstellen jetzt erlaubt

26.10.2026
Text: CamperVans | Bild: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

Tankflaschen in Campervans, Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen in Deutschland ab sofort an öffentlichen Autogastankstellen befüllt werden. Die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit erlaubt dies unter gewissen Voraussetzungen.

Tankflaschen sind Druckbehälter zur Selbstbefüllung, die die Gasanlage eines Wohnmobils oder Wohnwagens versorgen, beispielsweise zum Kochen, Kühlen oder Heizen.

Die Änderung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3151) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und am 20. Oktober 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 30–32 veröffentlicht.

Einbau nach G 607: Voraussetzung für das Auffüllen von Tankflaschen an Autogastankstellen

Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 regelt den sicheren Einbau von Tankflaschen; die neue Fassung der TRBS 3151 bezieht nun auch deren Befüllung an öffentlichen Tankstellen ein. Die Einbauvorgaben nach G 607 gelten seit Juni 2026. Demnach müssen die Flaschen sicher und mit versiegelter Verbindung im Flaschenkasten befestigt sein. Zugleich müssen sie sich ohne Werkzeug entnehmen lassen.

„Die Versiegelung macht deutlich, dass die Verbindung für einen sicheren Betrieb nicht getrennt werden darf“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband.

Befüllt werden darf eine Tankflasche nur, wenn sie im Fahrzeug fixiert ist.

Wer bereits eine Tankflasche im Freizeitfahrzeug eingebaut hat, sollte vor der Befüllung prüfen lassen, ob die Anlage den aktuellen Anforderungen der G 607 entspricht. Ist das nicht der Fall, muss der Einbau angepasst und anschließend von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.

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Befüllung über einen Anschluss außen am Fahrzeug

An öffentlichen Tankstellen wird die Tankflasche über einen außen am Fahrzeug angebrachten Füllanschluss befüllt.

„Beim Befüllen wird konstruktionsbedingt eine geringe Menge Autogas freigesetzt“, so Markus Lau. „Der Außenfüllanschluss stellt sicher, dass sich die tankende Person während des Füllvorgangs außerhalb des unmittelbaren Austrittsbereichs befindet und so vor dem Kontakt mit austretendem Autogas geschützt ist.“

Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen. Zwischen Tankflasche und Außenfüllanschluss ist außerdem eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Ein automatischer Füllstopp und ein Sicherheitsventil sorgen für den sicheren Betrieb. Der Füllstopp begrenzt die Füllmenge auf 80 Prozent. Der verbleibende Freiraum dient als Puffer, falls sich der Inhalt durch Wärme ausdehnt. Steigt der Druck unerwartet an, lässt das Sicherheitsventil Gas ab und schließt wieder, sobald der Druck sinkt.

Flüssiggas als Kraft- und Energieträger

Flüssiggas, auch LPG genannt, ist nicht mit verflüssigtem Erdgas (LNG) zu verwechseln. Es besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Eingesetzt wird es unter anderem zum Heizen und Kühlen, als Autogas sowie in Industrie, Landwirtschaft und Freizeitfahrzeugen. Laut Flüssiggas Verband verbrennt es CO₂-reduziert und schadstoffarm. Erneuerbare Varianten sind biogenes Flüssiggas und künftig Dimethylether (rDME).

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