> E-Scooter Micro emicro Explorer und E-Faltrad Micro E-Bike 16"

Lokale Mobilmacher im Test

03.03.2023

Einmal angekommen, darf der Camper gerne stehen bleiben. Zum Brötchen holen oder um vom Stellplatz ins Zentrum zu gelangen, sind E-Scooter und E-Falträder bestens geeignet. Wir haben je ein Modell vom Hersteller Micro getestet.

Verletzungsbedingt muss die große Bergtour ausfallen. Stattdessen ging es für einen Teil der CamperVans-Redaktion kürzlich auf Städtetrip ins Elsass. Ungewohntes Terrain. Und wenn wir schon etwas planlos umherirren, dann wenigstens bequem, mit elektrischer Unterstützung. Das Schweizer Unternehmen micro, das wie kaum ein anderes für minimalistische Fortbewegungsmittel steht, schickt zwei Vertreter angesagter Mobilitätskonzepte zum Test. Beide versprechen praktische Begleiter im Alltag zu sein und den persönlichen Aktionsradius zu vergrößern. Dank kompakter Abmessungen und ihrem geringen Gewicht sollten E-Faltrad und E-Tretroller jedoch auch wie gemacht sein fürs Camping.

Das Micro E-bike 16“ ist ein kompaktes Faltrad mit Nabenmotor.
Foto: Hersteller

Micro E-Bike 16“

Mit einem Packmaß von rund 80 mal 40 mal 60 Zentimetern beansprucht das 16-Zoll-Faltrad von Micro nicht mal ein Viertel der Heckgarage unseres 640er Malibus für sich. Ein wichtiger Punkt gleich vorweg: Auch wenn vermeintlich selbsterklärend – immer in der Bedienungsanleitung (bzw. im praktischen Erklärvideo) schauen, wie der Hersteller das Faltrad faltet. Das haben wir leider erst gemacht, nachdem wir voreilig über den Faltmechanismus gemeckert und einen Kratzer im sonst unempfindlichen Lack des E-Bikes verursacht haben. Es muss ganz einfach das Vorderrad gegen die Fahrtrichtung gedreht werden, damit der Lenker zur richtigen Seite abklappt. Ansonsten gelingt das (Ent-)Falten in wenigen Sekunden. Anschließend können Lenker und die lange Sattelstange auf die passende Höhe gebracht werden – auch bei großgewachsenen Campern.

Der 250-Watt-Motor sitzt in der Nabe des Hinterrads. Ihn speist eine Powerbank, die flugs und magnetisch am Lenker befestigt wird und unterwegs auch das Smartphone laden könnte. Ohne Strom-Klau durchs Handy soll die Reichweite 25 Kilometer betragen, und weil Micro auf einen größeren Akku verzichtet, liegt das Gesamtgewicht bei handlichen 14,4 Kilogramm.

Mit einem Packmaß von rund 80 mal 40 mal 60 Zentimetern beansprucht das 16-Zoll-Faltrad von Micro nicht mal ein Viertel der Heckgarage unseres 640er Malibus für sich. Der Micro emicro Explorer kommt auf nur 105 mal 15 mal 32 Zentimeter.

Die E-Unterstützung folgt prompt und bis 20 km/h. Für uns sind die sechs Gänge allerdings deutlich zu leicht übersetzt, sodass man in der Ebene auch auf dem kleinsten Ritzel und mit Unterstützung in mächtig hoher Trittfrequenz strampelt, um die 20 km/h zu halten. Schwer zu sagen also, wie groß die tatsächliche Reichweite ist. Ansonsten macht das Micro E-Bike Spaß und einen soliden, sicheren Eindruck. Zum Preis von 1.491 Euro gehört neben etwas Werkzeug ein passendes Beleuchtungsset, mit dem das Elektro-Faltrad StVO-konform wird.

Micro emicro Explorer

Wer überhaupt nicht strampeln möchte, dafür aufs Sitzen verzichten kann und dennoch ebenso StVO-konform unterwegs sein will, der darf sich den emicro Explorer einmal genauer ansehen. Mit 13,6 Kilogramm ist der E-Tretroller ähnlich schwer, das Packmaß beträgt rund 105 mal 15 mal 32 Zentimeter, wobei die Länge je nach Lenkerhöhe variiert. Dank tiefem Schwerpunkt liegt der e-Roller aber deutlich stabiler in der Campervan- Heckgarage als das Faltrad. Zudem gelingt der Aufbau nochmal einfacher. Bei Reichweite und Höchstgeschwindigkeit liegen die beiden Schweizer Mobilmacher gleichauf, längere Strecken bewältigt man stehend sogar bequemer als auf dem Faltbike – der hohen Trittfrequenz wegen.

Der Micro emicro Explorer ist ein komfortabler Tretroller, ebenfalls mit Nabenmotor.
Foto: Hersteller

Einmal abstoßen reicht, und der emicro Explorer beschleunigt über einen recht fein dosierbaren Drehgasgriff, bis die anfangs ungewohnt bissige elektrische Vorder- oder die Trommelbremse am Hinterrad betätigt wird.

Eine Besonderheit des emicro Explorer ist sicherlich seine Vollfederung. Sie sorgt selbst auf etwas holprigeren Strecken und trotz Vollgummireifen für ausreichend Fahrkomfort. Unterwegs zeigt ein integriertes Display Daten wie die Restreichweite oder den aktuellen Fahrmodus an. Genauere Infos, sowie eine Sperr- und Navigationsfunktion liefert die Smartphone-App.

Etwas ungewohnt: Am schicken Tretroller fehlt der Seitenständer. Stattdessen steht die Konstruktion auf dem gut geschützten Akku unter dem Trittbrett, wenn der Klappmechanismus betätigt wird. Dafür braucht es allerdings etwas Kraft. Und: Wer sich nicht auf die Sperrfunktion des 1.200 Euro teuren E-Tretrollers verlassen mag, muss einem ziemlich filigranen Fahrradschloss vertrauen – dickere Ketten passen nicht durch die Öse an der Lenkstange. Für den legalen Betrieb ist in Deutschland außerdem ein Versicherungskennzeichen notwendig, für das jährlich rund zehn Euro fällig sind.

Das fiel uns auf

Bildergalerie

Fazit

Faltbar und E-unterstützt – ideal für alle, die ein Fahrrad weniger als Sportgerät verstehen, sondern als etwas, das den Aktionsradius vergrößert. Wobei der E-Tretroller im Falle der beiden Testkandidaten von Micro den noch etwas ausgereifteren Eindruck macht. Kleiner Wermutstropfen: Sowohl der E-Scooter als auch das E-Klapprad benötigen 230-Volt-Spannung zum Laden, können also nicht etwa während der Fahrt im Campervan geladen werden. Ladedauer: 3 bis 3,5 Stunden. Mehr Infos vom Hersteller: www.micro-mobility.com

Mehr Camping-Zubehör findet ihr hier.

Infobox

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

  • Grundsätzlich ist die Nutzung von E-Scootern auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf der Fahrer auf die Straße ausweichen. Verboten sind E-Scooter hingegen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Ist eine Einbahnstraße für Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für E-Scooter. Weitere Ausnahmen können durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt werden, denn als solche gelten E-Scooter offiziell.

Und wo darf ich meinen Roller abstellen?

  • E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen – vorausgesetzt diese sind für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben – parken. Sie müssen jedoch so abgestellt sein, dass sie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindern oder gefährden.

Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

  • Nein, ein Führerschein ist genauso wenig notwendig wie eine Mofa-Prüfbescheinigung. Allerdings gilt für das Fahren mit einem E-Scooter ein Mindestalter von 14 Jahren.

Muss ich einen Helm tragen?

  • Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter genauso wenig wie für E-Bikes. Einen Helm zu tragen, ist dennoch überaus empfehlenswert.

Gibt es eine Promillegrenze?

  • Die gibt es. Es gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid – meist über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot (nicht nur für den E-Scooter, sondern auch für das Auto) und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor – ebenso ab 0,3 Promille, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen zu erkennen sind (Schlangenlinien, rote Ampel überfahren etc.). In diesen Fällen droht ein Strafverfahren, das erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes, drei Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel für sechs bis neun Monate) sind üblich. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Promillegrenze von 0,0 Promille – wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg und gegebenenfalls der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.

Wir sind zu zweit im Reisemobil unterwegs, haben aber nur einen E-Scooter. Dürfen wir zusammen darauf fahren?

  • Auch wenn man dies immer wieder sieht: Elektroroller sind ausschließlich für eine Person zugelassen und dürfen auch nur alleine gefahren werden.

Benötige ich für meinen E-Scooter eine eigene Versicherung?

  • Zwingend vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Diese weisen Sie mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nach. Sie haftet für Schäden, die Sie Dritten durch den E-Scooter zufügen. Haftpflichtversicherungen für E-Scooter gibt es ab rund 20 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Sie freiwillig eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Welche Ampel gilt für E-Scooter?

  • Gibt es eine Fahrradampel, dann gilt diese. Andernfalls ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein, um eine Straßenzulassung zu erhalten?

  • Neben Bremsen, das sollte selbstverständlich sein, ist auch eine funktionierende Beleuchtungsanlage vorne und hinten vorgeschrieben.

Fahren mit E-Scooter und E-Bike im Ausland

Wer seinen E-Scooter oder sein E-Bike mit in den Urlaub nimmt oder vor Ort ausleiht, sollte sich vorab über die jeweils gültigen Regeln informieren. Diese unterscheiden sich teils grundlegend von den in Deutschland gültigen Regeln: So gelten beispielsweise andere Geschwindigkeits- oder Promillegrenzen und ein unterschiedliches Mindestalter für die Benutzung von E-Scootern. In den Niederlanden und Großbritannien sind E-Scooter derzeit überhaupt nicht erlaubt. Mehr Infos zur E-Scooter-Benutzung im Ausland: www.adac.de.

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