> Volkswagen Garantieverlängerung

VW verlängert Garantie

07.05.2020

Nicht zuletzt verursachte die Corona-Kriese in vielen Märkten auch einen eingeschränkten Servicebetrieb. Kunden konnten Garantieleistungen nicht wahrnehmen, worauf VW Nutzfahrzeuge nun reagiert.

Volkswagen Nutzfahrzeuge verlängert die Garantiefristen für Neuwagen. Dies gilt weltweit für alle Fahrzeuge der Baureihen Amarok, Caddy, T6 / T6.1 und Crafter, sowie den California-Modellen auf T6 und T6.1, deren Neuwagen- oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie.

VWN-Vertriebsvorstand Heinz-Jürgen  Löw: „Als Nutzfahrzeughersteller bieten wir unseren Kunden immer flexible Lösungen, daher verlängern wir die Frist um drei Monate. Viele unserer Partnerbetriebe überall auf der Welt konnten und können in der schwierigen Corona-Krise durch eingeschränkte Werkstattkapazitäten nicht den gewohnten Wartungsservice anbieten“, sagt Löw. „In den vergangenen Wochen ist es für viele Kunden überall auf der Welt zu erheblichen Einschränkungen gekommen, wenn sie Leistungen aus ihrer Neuwagen-Garantie abrufen wollten.“

Seit Anfang Mai sind in allen Bundesländern die Verkaufsräume und Werkstätten fast aller Partnerbetriebe von Volkswagen Nutzfahrzeuge wieder geöffnet. Die dreimonatige Volkswagen   Garantieverlängerung ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen, um Kunden in der durch Covid-19 verursachten Ausnahmesituation zu helfen.
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