> Pflicht zur Gasprüfung ab Juni 2025: Bußgeld, Ablauf und mehr

Frist zur Gasprüfung läuft ab: Vorgehen, Bußgelder und mehr

20.05.2025
Text: CamperVans | Bild: DVFG

Ab dem 19. Juni 2025 sind Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlage verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen zu lassen. Die wichtigsten Infos zum Ablauf, Bußgeldern und mehr.

Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 60 Euro. Die gesetzliche Grundlage ist § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nicht unter die Prüfpflicht fallen hingegen mobile Gasgrills oder Geräte mit Gaskartuschen.

Die 10 wichtigsten Fragen zur Gasprüfung

Betrifft die Prüfpflicht auch Wohnwagen?

Ja, die neue Gasprüfungspflicht gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Die Flüssiggasanlage ist spätestens alle zwei Jahre zu prüfen. Außerdem ist ein Check vor Erstinbetriebnahme und nach Änderungen am System Vorschrift.

Ist die Gasprüfung Teil der HU?

Nein, die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und wird separat durchgeführt.

Kann auch auf dem Campingplatz geprüft werden?

Ja, anerkannte Prüfer können die Überprüfung direkt auf dem Campingplatz vornehmen.

Welche Strafen drohen bei Fristüberschreitung?

Die versäumte Gasprüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Dauer der Überschreitung gelten unterschiedliche Bußgelder:

  • Überziehung um 2–4 Monate: 15 Euro
  • Überziehung um 4–8 Monate: 25 Euro
  • Überziehung über 8 Monate: 60 Euro

Warum ist die Gasprüfung so wichtig?

Sie sorgt für die sichere Nutzung von Gasgeräten zum Kochen, Heizen und Kühlen und schützt Insassen und Umgebung vor den Risiken defekter Anlagen.

Wie läuft die Kontrolle ab?

Anerkannte Sachkundige überprüfen die vollständige Gasanlage in drei Schritten:

  • Sichtprüfung: Kontrolle aller Komponenten (z. B. Schläuche, Regler, Korrosionsschutz) sowie der Abgasführung und der Gasflaschen-Halterungen.
  • Funktionsprüfung: Testlauf der Geräte; hierbei werden Zündsicherungen, Flammenbild und Armaturen genau kontrolliert.
  • Prüfbescheinigung: Bei bestandener Prüfung gibt es eine gelbe Bescheinigung und eine Prüfplakette für das Fahrzeug. Diese weisen die erfolgreiche Prüfung und den einwandfreien Zustand der Flüssiggasanlage nach.

Sind mobile Gasgrills mitgeprüft?

Nein, die Prüfpflicht bezieht sich nur auf die fest eingebaute Flüssiggasanlage im Fahrzeug. Mobile Geräte wie Gasgrills oder Kartuschenkocher sind davon ausgenommen.

Wer darf die Gasprüfung durchführen?

Prüfen dürfen zertifizierte Sachkundige, etwa Mitarbeitende von Prüforganisationen, Kfz-Werkstätten, Wohnmobilhändlern und SHK-Fachbetrieben – nach erfolgreich abgeschlossenem G 607-Lehrgang beim DVFG und regelmäßiger Fortbildung.

Wie findet man eine/n Fachmann/-frau?

Das Online-Portal des DVFG vermittelt schnell und einfach geprüfte Fachleute in Deiner Region.

Flüssiggas auf einen Blick

Flüssiggas (LPG) besteht hauptsächlich aus Propan und Butan und wird bei relativ niedrigem Druck flüssig. Es ist nicht zu verwechseln mit LNG (verflüssigtes Erdgas). Flüssiggas verbrennt sauber und CO2-arm; künftig sind auch erneuerbare Varianten (z. B. biogenes Flüssiggas, rDME) verfügbar. Es findet vielfältige Verwendung – von der Heizung und Kühlung über den Einsatz als Autogas und in der Industrie bis hin zum Freizeitbereich.

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